Datenschutz

 

Unser Service rund um den

Datenschutz

Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die deutsche Umsetzung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), schon im Mai 2018 in Kraft getreten sind, gibt es noch viele Unsicherheiten. Gerade Vereine sowie kleine und mittelständische Betriebe leiden unter den zahlreichen Neuerungen und Vorgaben und haben kaum Zeit und Personal, sich rechtssicher um die vielen Anforderungen zu kümmern. Auch die möglicherweise hohen Ordnungsgelder hängen wie ein Damoklesschwert über jedem, der personenbezogene Daten verarbeitet. Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie dabei, Ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, Ihre Geschäftsprozesse datenschutzkonform zu gestalten und natürlich zu dokumentieren.

Im ersten Schritt schließen wir mit all unseren Kunden einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab. Dieser Vertrag ist für alle Unternehmen vorgeschrieben, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lassen. Dabei muss gar nicht tatsächlich auf personenbezogene Daten zugegriffen werden – es reicht schon aus, dass die theoretische Möglichkeit besteht.

Unser Angebot umfasst:

  • Kostenfreies Erstgespräch zur Erfassung des Ist-Zustands und zur Vorbereitung eines Aktions- und Ablaufplans. Sie erfahren außerdem, auf was Sie bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten achten müssen und welche Richtlinien nach der Datenschutzgrundverordnung für Ihr Unternehmen relevant sind.
  • Vorbereitung und Start: Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Fakten zur Meldepflicht und bereiten die Stichpunkte der zu entwerfenden Checklisten vor. In dieser Phase müssen auch die Verantwortlichen festgelegt und natürlich ein Budget vereinbart werden.
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Datenschutzdokumentation: Dazu gehört, mit Ihnen ein Datenschutzkonzept zu erstellen und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anzulegen, über Betroffenenrechte zu informieren und Prozessbeschreibungen zu erstellen.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, die TOMs zum Datenschutz und der IT-Sicherheit festzulegen, sondern unterstützen Sie selbstverständlich auch bei deren Umsetzung.
  • Sensibilisierung und Schulung: Denn auch beim Datenschutz gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. In internen Schulungen lernen Ihre Mitarbeiter die geltenden Gesetze, Verordnungen und eigene Verantwortlichkeiten kennen. Außerdem erfahren sie, was im Notfall (z. B. bei einer Datenpanne) zu tun ist. Profitieren Sie von geschulten Mitarbeitern und vermeiden Sie unnötige Bußgelder.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Ihr Datenschutz ist in unseren Händen professionell aufgehoben und Sie haben wieder mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft. Sie haben Fragen, wünschen eine Beratung oder ein Angebot? Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Sie! 

info@ican.de

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